Transcamion Logistik GmbH
Bodenseestr. 3a
D - 81241 MŸnchen
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Handelsregister Nummer. 160276
UST ID No. DE 814 60 24 79
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Allgemeinen
GeschŠftsbedingungen
fŸr Schiffsmakler und Schiffsagenten
in Deutschland
¤ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen GeschŠftsbedingungen gelten fŸr
alle
Mitgliedsfirmen der nachstehend genannten, dem Zentralverband Deutscher
Schiffsmakler e.V. angeschlossenen VerbŠnde(*), die im Schiffsbefrachtungs-,
Schiffsklarierungs-, Schiffsagenten- und Schiffsan- und
-verkaufsgeschŠft tŠtig sind, einschlie§lich ihrer TŠtigkeit bei
der Vermittlung
von VertrŠgen Ÿber Bunker, Schleppdienst, Ladungsumschlag oder
damit im
Zusammenhang stehenden Leistungen (nachfolgend ãSchiffsmaklerÒ).
(*) Vereinigung Hamburger Schiffsmakler und Schiffsagenten e.V.
Nord-Ostsee KŸstenschiffsmakler Verein e.V.
Vereinigung Bremer Schiffsmakler und Schiffsagenten e.V.
Schiffsmakler-Vereinigung fŸr KŸsten- und Seeschiffsbefrachter
e.V.
Vereinigung LŸbecker Schiffsmakler und Schiffsagenten e.V. zu LŸbeck
Schiffsmakler-Vereinigung Kiel e.V.
Interessengemeinschaft der Schiffsmakler Flensburg/Schlei e.V.
Vereinigung Wilhelmshavener Schiffsmakler und Schiffsagenten e.V.
Schiffsmakler-Verband ãEMSÒ e.V.
Schiffsmakler Verband Rhein-Ruhr e.V.
Vereinigung binnenlŠndischer See-Reedereiagenten e.V.
Schiffsmaklerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
(2) Diese Allgemeinen GeschŠftsbedingungen gelten fŸr alle kŸnftigen
GeschŠftsverbindungen, unabhŠngig davon, ob der Schiffsmakler jeweils
stŠndig (84 HGB) oder nur gelegentlich als solcher betraut wird
oder betraut
worden ist.
¤ 2 TŠtigkeitsmerkmale
(1) Der Schiffsmakler wird stets im Auftrage und fŸr Rechnung eines
anderen
(nachfolgend "Auftraggeber") tŠtig und verpflichtet sich, seine
TŠtigkeit mit der
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuŸben und die Personen,
deren er
sich zur ErfŸllung seiner Verpflichtungen bedient, sorgfŠltig auszusuchen.
Dies
gilt auch, sofern er von seinem Auftraggeber mit der DurchfŸhrung
von so
genannten Vor-und NachlŠufen eines Seetransportes (nachfolgendÒ
ZusatzgeschŠftÒ)oder NebentŠtigkeiten, die mit einem Seetransport
oder einem
ZusatzgeschŠft zusammenhŠngen, beauftragt wird.
(2) Der Schiffsmakler ist befugt und bevollmŠchtigt, alle ihm zur
DurchfŸhrung
eines Auftrags erforderlich erscheinenden Ma§nahmen zu ergreifen,
insbesondere VertrŠge mit Dritten zu Ÿblichen Bedingungen im Namen
und fŸr
Rechnung des Auftraggebers abzuschlie§en.
(3) Der Schiffsmakler ist von den BeschrŠnkungen des ¤ 181 BGB
befreit.
(4) SŠmtliche vom Schiffsmakler abgegebenen Offerten bleiben bis
zur Erteilung
des Auftrags freibleibend, es sei denn, dieses ist ausdrŸcklich
schriftlich
ausgeschlossen worden.
(5) FŸhrt der Schiffsmakler speditionelle TŠtigkeiten durch, bestimmt
sich seine
Haftung insoweit nach den ADSp.
(6) Dem Schiffsmakler ist anzuzeigen, sofern GŸter Gegenstand des
Auftrages
sind, die bei der Verladung, Lagerung, beim Empfang, bei der †bergabe
und
beim Transport einer besonderen Behandlung oder Genehmigungs- bzw.
Meldepflicht unterliegen. Dies gilt insbesondere fŸr GefahrgŸter
nach IMDG
Code.
(7) Der Schiffsmakler ist nicht verpflichtet, fŸr seinen Auftraggeber
Dritten
gegenŸber finanzielle Garantien zu geben, Sicherheiten zu leisten
oder
irgendeine Zahlung zu leisten, fŸr die er keine Deckung oder keine
ihm
ausreichend erscheinende Sicherheit hat.
(8) Der Schiffsmakler hat nur solche Informationen und Daten des
Auftraggebers
als vertraulich zu behandeln, die von dem Auftraggeber als solche
ausdrŸcklich
kenntlich gemacht wurden.
¤ 3 Haftung
(1) Schadens- und AufwendungsersatzansprŸche (nachfolgend zusammengefasst
"
SchadensersatzansprŸche") des Auftraggebers gegenŸber dem
Schiffsmakler, seinen Organen, seinen Mitarbeitern oder sonstigen
ErfŸllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen
auf einer
vom Schiffsmakler, seinen Organen, Mitarbeitern oder sonstigen
ErfŸllungsgehilfen begangenen
a. vorsŠtzlichen oder grob fahrlŠssigen Pflichtverletzung
b. schuldhaften Pflichtverletzung mit der Folge einer Verletzung
des Kšrpers,
des Lebens oder der Gesundheit des Auftraggebers
c. Verletzung einer Zusicherung fŸr das Vorhandensein einer Eigenschaft,
oder
d. schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(2)
Sofern keiner der im vorstehenden Absatz 1 Buchstaben a., b. und
c.
genannten HaftungsfŠlle vorliegt, ist die Haftung des Schiffsmaklers,
seiner
Organe, seiner Mitarbeiter oder sonstigen ErfŸllungsgehilfen auf
den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschrŠnkt.
Die auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschrŠnkte
Haftung
ist ihrerseits auf maximal € 50.000,00 pro Schadensfall begrenzt.
(3) Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr
zum Nachteil
des Auftraggebers verbunden.
(4) Das Risiko unvollstŠndiger, fehlerhafter und/oder verzšgerter
†bermittlung von
Informationen zwischen Auftraggeber und Schiffsmakler, insbesondere
durch
die Benutzung postalischer oder elektronischer Kommunikationsmittel,
trŠgt
der Auftraggeber, vorbehaltlich einer der in Absatz 1 dieses Paragraphen
genannten HaftungsfŠlle.
¤ 4 VergŸtungen/Forderungen
(1) Der Schiffsmakler erhŠlt fŸr seine TŠtigkeit eine VergŸtung,
die freier
Vereinbarung unterliegt, sofern keine tarifliche oder gesetzliche
Bindung
besteht. Die VergŸtung ist mit Zugang der Rechnung zur Zahlung
fŠllig.
(2) FŸr alle vom Schiffsmakler geleisteten finanziellen Garantien,
BŸrgschaften
und/oder verauslagten BetrŠge hat der Schiffsmakler Anspruch auf
Zahlung
einer Provision in Hšhe von mindestens 2,5 % bezogen auf den nominalen
Wert der jeweiligen Leistung, und zwar zusŠtzlich zu dem Erstattungsanspruch
fŸr sŠmtliche Aufwendungen, wie z.B. Zinsen, Bankspesen usw., die
im
Zusammenhang mit diesen Leistungen stehen.
(3) AnsprŸche des Schiffsmaklers in auslŠndischer Valuta oder von
ihm in
auslŠndischer Valuta aufgemachten Rechnungen berechtigen den
Schiffsmakler, nach seiner Wahl entweder Zahlungen in der betreffenden
auslŠndischen Valuta oder zum Tageskurs in Euro - wiederum nach
seiner
Wahl - entweder auf den Tag der Datierung der Rechnung oder auf
den Tag
der Bezahlung zu verlangen.
(4) Der Schiffsmakler hat das Recht, auf auslŠndische WŠhrung lautende
Frachten
oder sonstige Forderungen, welche er fŸr seinen Auftraggeber einzieht,
in Euro
zum Kurs des Zahlungstages auszuzahlen.
(5) Auf ausstehende ZahlungsansprŸche des Schiffsmaklers, die vom
Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen seit Rechnungsdatum beglichen
werden, sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Hšhe von 8 Prozentpunkten
Ÿber dem jeweils gŸltigen Basiszinssatz pro Jahr ab Rechnungsdatum
zu
zahlen.
(6) Der Schiffsmakler kann angemessene Vorauszahlungen verlangen.
(7) Alle Kosten, die im Zusammenhang oder als Folge von †berweisungen
vom,
zum oder fŸr Auftraggeber entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
¤ 5 Aufrechnung, ZurŸckbehaltungs- und Pfandrecht
(1) Der Schiffsmakler ist berechtigt, sich jederzeit ab FŠlligkeit
seiner AnsprŸche
durch Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers zu befriedigen
Der Schiffsmakler ist insbesondere berechtigt, aus den von ihm
fŸr den
Auftraggeber eingezogenen BetrŠgen (z.B. Frachten) alle ihm zustehenden
AnsprŸche gegen den Auftraggeber und Unternehmen, an denen der
Auftraggeber direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist sowie
gegen
Unternehmen, die an dem Auftraggeber direkt oder indirekt mehrheitlich
beteiligt sind, zu befriedigen. Dem Schiffsmakler steht darŸber
hinaus ein
ZurŸckbehaltungsrecht zu.
(2) Dem Schiffsmakler steht mit Abschluss des jeweiligen Vertrages,
dessen
Bestandteil diese Bedingungen sind, ein vertraglich vereinbartes
Pfandrecht an
allen VermšgensgegenstŠnden seines Auftraggebers, die sich im Besitz
des
Schiffsmaklers befinden oder in seinen Besitz gelangen, fŸr alle
seine
AnsprŸche gegen den Auftraggeber zu, und zwar unabhŠngig davon,
aus
welchem Grund und zu welchem Zeitpunkt diese AnsprŸche entstanden
sind.
(3) Der Schiffsmakler darf alle in seinem Besitz befindlichen
VermšgensgegenstŠnde des Auftraggebers nach seiner Wahl entweder
freihŠndig oder durch šffentliche Versteigerung verwerten, sofern
der
Auftraggeber nicht spŠtestens innerhalb von 30 Tagen nach einer
per
Einschreibebrief abgesandten Mahnung mit letzter Nachfristsetzung
von 20
Tagen entweder vollstŠndig Zahlung geleistet hat oder dem Schiffsmakler
ausreichend erscheinende, andere Sicherheiten eingerŠumt hat.
¤ 6 VerjŠhrung
Alle AnsprŸche gegen den Schiffsmakler, seine Organe, seine Mitarbeiter
oder
sonstige ErfŸllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund verjŠhren
innerhalb von einem Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Beginn
der
VerjŠhrung, sofern keiner der HaftungsfŠlle nach ¤ 3 Abs. 1 dieser
Bedingungen vorliegt.
¤ 7 Gerichtsstand, Anwendbares Recht
(1) Etwaige Streitigkeiten mit dem Schiffsmakler auf der Grundlage
eines
Vertrages, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, sind durch
das fŸr
seinen GeschŠftssitz gemЧ Eintragung im Handelsregister zustŠndige
ordentliche Gericht ausschlie§lich zu entscheiden.
(2) Die TŠtigkeit des Schiffsmaklers, auch sofern sie ganz oder
teilweise im
Ausland erbracht sein sollte, unterliegt ausschlie§lich deutschem
Recht.
¤ 8 Schlussbestimmungen
(1) €nderungen und ErgŠnzungen dieser Bedingungen und/oder des
Vertrages,
dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, bedŸrfen zu ihrer Wirksamkeit
der
Schriftform. Dieses gilt auch fŸr die Aufhebung oder die €nderung
des
Schriftformerfordernisses selbst.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen GeschŠftsbedingungen
und/oder
des jeweiligen Vertrages, dessen Bestandteil diese Bedingungen
sind,
unwirksam sein oder werden, so soll an die Stelle der unwirksamen
Bestimmung eine solche treten, die das von den Parteien mit der
unwirksamen
Bestimmung wirtschaftlich Gewollte in vollem Umfang oder weitestgehend
rechtlich wirksam regelt.
Hamburg, Juni 2009




