Transcamion Logistik GmbH
Bodenseestr. 3a
D - 81241 MŸnchen
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Handelsregister Nummer. 160276
UST ID No. DE 814 60 24 79


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Allgemeinen
GeschŠftsbedingungen
fŸr Schiffsmakler und Schiffsagenten
in Deutschland
¤ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen GeschŠftsbedingungen gelten fŸr alle
Mitgliedsfirmen der nachstehend genannten, dem Zentralverband Deutscher
Schiffsmakler e.V. angeschlossenen VerbŠnde(*), die im Schiffsbefrachtungs-,
Schiffsklarierungs-, Schiffsagenten- und Schiffsan- und
-verkaufsgeschŠft tŠtig sind, einschlie§lich ihrer TŠtigkeit bei der Vermittlung
von VertrŠgen Ÿber Bunker, Schleppdienst, Ladungsumschlag oder damit im
Zusammenhang stehenden Leistungen (nachfolgend ãSchiffsmaklerÒ).
(*) Vereinigung Hamburger Schiffsmakler und Schiffsagenten e.V.
Nord-Ostsee KŸstenschiffsmakler Verein e.V.
Vereinigung Bremer Schiffsmakler und Schiffsagenten e.V.
Schiffsmakler-Vereinigung fŸr KŸsten- und Seeschiffsbefrachter e.V.
Vereinigung LŸbecker Schiffsmakler und Schiffsagenten e.V. zu LŸbeck
Schiffsmakler-Vereinigung Kiel e.V.
Interessengemeinschaft der Schiffsmakler Flensburg/Schlei e.V.
Vereinigung Wilhelmshavener Schiffsmakler und Schiffsagenten e.V.
Schiffsmakler-Verband ãEMSÒ e.V.
Schiffsmakler Verband Rhein-Ruhr e.V.
Vereinigung binnenlŠndischer See-Reedereiagenten e.V.
Schiffsmaklerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
(2) Diese Allgemeinen GeschŠftsbedingungen gelten fŸr alle kŸnftigen
GeschŠftsverbindungen, unabhŠngig davon, ob der Schiffsmakler jeweils
stŠndig (84 HGB) oder nur gelegentlich als solcher betraut wird oder betraut
worden ist.
¤ 2 TŠtigkeitsmerkmale
(1) Der Schiffsmakler wird stets im Auftrage und fŸr Rechnung eines anderen
(nachfolgend "Auftraggeber") tŠtig und verpflichtet sich, seine TŠtigkeit mit der
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuŸben und die Personen, deren er
sich zur ErfŸllung seiner Verpflichtungen bedient, sorgfŠltig auszusuchen. Dies
gilt auch, sofern er von seinem Auftraggeber mit der DurchfŸhrung von so
genannten Vor-und NachlŠufen eines Seetransportes (nachfolgendÒ
ZusatzgeschŠftÒ)oder NebentŠtigkeiten, die mit einem Seetransport oder einem
ZusatzgeschŠft zusammenhŠngen, beauftragt wird.
(2) Der Schiffsmakler ist befugt und bevollmŠchtigt, alle ihm zur DurchfŸhrung
eines Auftrags erforderlich erscheinenden Ma§nahmen zu ergreifen,
insbesondere VertrŠge mit Dritten zu Ÿblichen Bedingungen im Namen und fŸr
Rechnung des Auftraggebers abzuschlie§en.
(3) Der Schiffsmakler ist von den BeschrŠnkungen des ¤ 181 BGB befreit.
(4) SŠmtliche vom Schiffsmakler abgegebenen Offerten bleiben bis zur Erteilung
des Auftrags freibleibend, es sei denn, dieses ist ausdrŸcklich schriftlich
ausgeschlossen worden.
(5) FŸhrt der Schiffsmakler speditionelle TŠtigkeiten durch, bestimmt sich seine
Haftung insoweit nach den ADSp.
(6) Dem Schiffsmakler ist anzuzeigen, sofern GŸter Gegenstand des Auftrages
sind, die bei der Verladung, Lagerung, beim Empfang, bei der †bergabe und
beim Transport einer besonderen Behandlung oder Genehmigungs- bzw.
Meldepflicht unterliegen. Dies gilt insbesondere fŸr GefahrgŸter nach IMDG
Code.
(7) Der Schiffsmakler ist nicht verpflichtet, fŸr seinen Auftraggeber Dritten
gegenŸber finanzielle Garantien zu geben, Sicherheiten zu leisten oder
irgendeine Zahlung zu leisten, fŸr die er keine Deckung oder keine ihm
ausreichend erscheinende Sicherheit hat.
(8) Der Schiffsmakler hat nur solche Informationen und Daten des Auftraggebers
als vertraulich zu behandeln, die von dem Auftraggeber als solche ausdrŸcklich
kenntlich gemacht wurden.
¤ 3 Haftung
(1) Schadens- und AufwendungsersatzansprŸche (nachfolgend zusammengefasst
" SchadensersatzansprŸche") des Auftraggebers gegenŸber dem
Schiffsmakler, seinen Organen, seinen Mitarbeitern oder sonstigen
ErfŸllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer
vom Schiffsmakler, seinen Organen, Mitarbeitern oder sonstigen
ErfŸllungsgehilfen begangenen
a. vorsŠtzlichen oder grob fahrlŠssigen Pflichtverletzung
b. schuldhaften Pflichtverletzung mit der Folge einer Verletzung des Kšrpers,
des Lebens oder der Gesundheit des Auftraggebers
c. Verletzung einer Zusicherung fŸr das Vorhandensein einer Eigenschaft,
oder
d. schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(2)
Sofern keiner der im vorstehenden Absatz 1 Buchstaben a., b. und c.
genannten HaftungsfŠlle vorliegt, ist die Haftung des Schiffsmaklers, seiner
Organe, seiner Mitarbeiter oder sonstigen ErfŸllungsgehilfen auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschrŠnkt.
Die auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschrŠnkte Haftung
ist ihrerseits auf maximal € 50.000,00 pro Schadensfall begrenzt.
(3) Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil
des Auftraggebers verbunden.
(4) Das Risiko unvollstŠndiger, fehlerhafter und/oder verzšgerter †bermittlung von
Informationen zwischen Auftraggeber und Schiffsmakler, insbesondere durch
die Benutzung postalischer oder elektronischer Kommunikationsmittel, trŠgt
der Auftraggeber, vorbehaltlich einer der in Absatz 1 dieses Paragraphen
genannten HaftungsfŠlle.
¤ 4 VergŸtungen/Forderungen
(1) Der Schiffsmakler erhŠlt fŸr seine TŠtigkeit eine VergŸtung, die freier
Vereinbarung unterliegt, sofern keine tarifliche oder gesetzliche Bindung
besteht. Die VergŸtung ist mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fŠllig.
(2) FŸr alle vom Schiffsmakler geleisteten finanziellen Garantien, BŸrgschaften
und/oder verauslagten BetrŠge hat der Schiffsmakler Anspruch auf Zahlung
einer Provision in Hšhe von mindestens 2,5 % bezogen auf den nominalen
Wert der jeweiligen Leistung, und zwar zusŠtzlich zu dem Erstattungsanspruch
fŸr sŠmtliche Aufwendungen, wie z.B. Zinsen, Bankspesen usw., die im
Zusammenhang mit diesen Leistungen stehen.
(3) AnsprŸche des Schiffsmaklers in auslŠndischer Valuta oder von ihm in
auslŠndischer Valuta aufgemachten Rechnungen berechtigen den
Schiffsmakler, nach seiner Wahl entweder Zahlungen in der betreffenden
auslŠndischen Valuta oder zum Tageskurs in Euro - wiederum nach seiner
Wahl - entweder auf den Tag der Datierung der Rechnung oder auf den Tag
der Bezahlung zu verlangen.
(4) Der Schiffsmakler hat das Recht, auf auslŠndische WŠhrung lautende Frachten
oder sonstige Forderungen, welche er fŸr seinen Auftraggeber einzieht, in Euro
zum Kurs des Zahlungstages auszuzahlen.
(5) Auf ausstehende ZahlungsansprŸche des Schiffsmaklers, die vom
Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen seit Rechnungsdatum beglichen
werden, sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Hšhe von 8 Prozentpunkten
Ÿber dem jeweils gŸltigen Basiszinssatz pro Jahr ab Rechnungsdatum zu
zahlen.
(6) Der Schiffsmakler kann angemessene Vorauszahlungen verlangen.
(7) Alle Kosten, die im Zusammenhang oder als Folge von †berweisungen vom,
zum oder fŸr Auftraggeber entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
¤ 5 Aufrechnung, ZurŸckbehaltungs- und Pfandrecht
(1) Der Schiffsmakler ist berechtigt, sich jederzeit ab FŠlligkeit seiner AnsprŸche
durch Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers zu befriedigen
Der Schiffsmakler ist insbesondere berechtigt, aus den von ihm fŸr den
Auftraggeber eingezogenen BetrŠgen (z.B. Frachten) alle ihm zustehenden
AnsprŸche gegen den Auftraggeber und Unternehmen, an denen der
Auftraggeber direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist sowie gegen
Unternehmen, die an dem Auftraggeber direkt oder indirekt mehrheitlich
beteiligt sind, zu befriedigen. Dem Schiffsmakler steht darŸber hinaus ein
ZurŸckbehaltungsrecht zu.
(2) Dem Schiffsmakler steht mit Abschluss des jeweiligen Vertrages, dessen
Bestandteil diese Bedingungen sind, ein vertraglich vereinbartes Pfandrecht an
allen VermšgensgegenstŠnden seines Auftraggebers, die sich im Besitz des
Schiffsmaklers befinden oder in seinen Besitz gelangen, fŸr alle seine
AnsprŸche gegen den Auftraggeber zu, und zwar unabhŠngig davon, aus
welchem Grund und zu welchem Zeitpunkt diese AnsprŸche entstanden sind.
(3) Der Schiffsmakler darf alle in seinem Besitz befindlichen
VermšgensgegenstŠnde des Auftraggebers nach seiner Wahl entweder
freihŠndig oder durch šffentliche Versteigerung verwerten, sofern der
Auftraggeber nicht spŠtestens innerhalb von 30 Tagen nach einer per
Einschreibebrief abgesandten Mahnung mit letzter Nachfristsetzung von 20
Tagen entweder vollstŠndig Zahlung geleistet hat oder dem Schiffsmakler
ausreichend erscheinende, andere Sicherheiten eingerŠumt hat.
¤ 6 VerjŠhrung
Alle AnsprŸche gegen den Schiffsmakler, seine Organe, seine Mitarbeiter oder
sonstige ErfŸllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund verjŠhren
innerhalb von einem Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Beginn der
VerjŠhrung, sofern keiner der HaftungsfŠlle nach ¤ 3 Abs. 1 dieser
Bedingungen vorliegt.
¤ 7 Gerichtsstand, Anwendbares Recht
(1) Etwaige Streitigkeiten mit dem Schiffsmakler auf der Grundlage eines
Vertrages, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, sind durch das fŸr
seinen GeschŠftssitz gemЧ Eintragung im Handelsregister zustŠndige
ordentliche Gericht ausschlie§lich zu entscheiden.
(2) Die TŠtigkeit des Schiffsmaklers, auch sofern sie ganz oder teilweise im
Ausland erbracht sein sollte, unterliegt ausschlie§lich deutschem Recht.
¤ 8 Schlussbestimmungen
(1) €nderungen und ErgŠnzungen dieser Bedingungen und/oder des Vertrages,
dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, bedŸrfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Dieses gilt auch fŸr die Aufhebung oder die €nderung des
Schriftformerfordernisses selbst.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen GeschŠftsbedingungen und/oder
des jeweiligen Vertrages, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind,
unwirksam sein oder werden, so soll an die Stelle der unwirksamen
Bestimmung eine solche treten, die das von den Parteien mit der unwirksamen
Bestimmung wirtschaftlich Gewollte in vollem Umfang oder weitestgehend
rechtlich wirksam regelt.
Hamburg, Juni 2009

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